ADZ03 Anleihe der Zukunftsenergien

Mitteilungen nach §11 der Anleihebedingungen

Alle die ADZ03 Anleihe der Zukunftsenergien betreffenden Mitteilungen der Emittentin erfolgen, soweit gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, durch eine Publikation auf dieser Internetseite und darüber hinaus auf der Veröffentlichungsplattform des Bundesanzeigers. Jede Mitteilung gilt am dritten Tag nach dem Tag der Veröffentlichung als wirksam erfolgt und den Anleihegläubigern zugegangen.

ADZ03 – Anleihe der Zukunftsenergien GmbH & Co. KG

Hamburg

Betreffend die

ADZ03 – Anleihe der Zukunftsenergien

EUR 2.000.000,00 5% Teilschuldverschreibungen
ISIN DE000A2BPKC5 -   WKN A2BPKC
(die „ADZ03-Anleihe“)

erfolgt hiermit die
Bekanntmachung des Beschlusses
der zweiten Gläubigerversammlung vom 23. Dezember 2019

Die zweite Gläubigerversammlung der Inhaber der ADZ03-Anleihe (die „Anleihegläubiger“) hat am 23. Dezember 2019 zu dem in der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung aufgeführten, einzigen Beschlussgegenstand „Beschlussfassung über die Änderung der Anleihebedingungen“, mit der erforderlichen Mehrheit folgenden Beschluss gefasst:           

„§ 5 Abs. 1 der Anleihebedingungen wird geändert und erhält folgende Fassung:

  1. Die Laufzeit der Schuldverschreibungen ist auf den Ablauf des 31. Dezember 2022 befristet. Sie beginnt mit dem ersten Tag des Zinslaufes nach § 3 Abs. 1 dieser Anleihebedingungen und endet automatisch mit Ablauf des 31. Dezember 2022, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Soweit nicht zuvor bereits ganz zurückgekauft, werden die Schuldverschreibungen in Höhe ihres Rückzahlungsbetrages am 1. Januar 2023 („Fälligkeitstag“) zurückgezahlt.“

Hamburg, im Dezember 2019

ADZ03 – Anleihe der Zukunftsenergien GmbH & Co. KG

Die Geschäftsführung

 

Die Anleihebedingungen finden Sie hier.