Alle die ADZ03 Anleihe der Zukunftsenergien betreffenden Mitteilungen der Emittentin erfolgen, soweit gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, durch eine Publikation auf dieser Internetseite und darüber hinaus auf der Veröffentlichungsplattform des Bundesanzeigers. Jede Mitteilung gilt am dritten Tag nach dem Tag der Veröffentlichung als wirksam erfolgt und den Anleihegläubigern zugegangen.
Hamburg
Betreffend die
ADZ03 – Anleihe der Zukunftsenergien
EUR 2.000.000,00 5% Teilschuldverschreibungen
ISIN DE000A2BPKC5 - WKN A2BPKC
(die „ADZ03-Anleihe“)
erfolgt hiermit die
Bekanntmachung des Beschlusses
der zweiten Gläubigerversammlung vom 23. Dezember 2019
Die zweite Gläubigerversammlung der Inhaber der ADZ03-Anleihe (die „Anleihegläubiger“) hat am 23. Dezember 2019 zu dem in der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung aufgeführten, einzigen Beschlussgegenstand „Beschlussfassung über die Änderung der Anleihebedingungen“, mit der erforderlichen Mehrheit folgenden Beschluss gefasst:
„§ 5 Abs. 1 der Anleihebedingungen wird geändert und erhält folgende Fassung:
Hamburg, im Dezember 2019
ADZ03 – Anleihe der Zukunftsenergien GmbH & Co. KG
Die Geschäftsführung
Die Anleihebedingungen finden Sie hier.