ADZ Anleihe der Zukunftsenergien

Mitteilungen nach §11 der Anleihebedingungen

Alle die ADZ Anleihe der Zukunftsenergien betreffenden Mitteilungen der Emittentin erfolgen, soweit gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, durch eine Publikation auf dieser Internetseite und darüber hinaus auf der Veröffentlichungsplattform des Bundesanzeigers. Jede Mitteilung gilt am dritten Tag nach dem Tag der Veröffentlichung als wirksam erfolgt und den Anleihegläubigern zugegangen.