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Offen nachhaltig: Mit reconcept TVO-konform beraten und vermitteln

EU-Transparenzverordnung: Auch Finanzvermittler müssen sich zum Thema Nachhaltigkeit klar positionieren

Am 10. März 2021 hat für die Finanz- und Fondswelt eine neue Ära begonnen – mit dem Inkrafttreten der europäischen TVO-Verordnung zu „nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“. Die EU nimmt damit Emittenten wie Finanzberater in die Pflicht. Dargestellt werden muss nun, wie nachhaltig ein Finanzprodukt ist bzw. ob eventuelle Nachhaltigkeitsrisiken damit verbunden sind.

In der Verordnung heißt es konkret: „Da sich die Union in zunehmendem Maße mit den katastrophalen und unabsehbaren Folgen des Klimawandels, der Ressourcenverknappung und anderer nachhaltigkeitsbezogener Probleme konfrontiert sieht, müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, um Kapital zu mobilisieren, und zwar nicht nur durch die Politik, sondern auch durch den Finanzdienstleistungssektor. Daher sollten Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet werden, spezifische Informationen über ihre Ansätze für die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen offenzulegen.“

Der neue FondsCheck: Was ist nachhaltig?

In der neuen Verordnung sucht man derzeit noch vergebens konkrete Aussagen darüber, was ökologisch oder sozial erstrebenswert sein könnte. Doch eine Einordnung für Finanzprodukte ist bereits vorgegeben. Danach gibt es 3 Kategorien:

Hellgrün (Artikel 8 – light green)
(1) Finanzprodukte mit ökologischen oder sozialen Merkmalen 

Dunkelgrün (Artikel 9 – dark green)
(2) Nachhaltige Finanzprodukte mit einer angestrebten Nachhaltigkeitswirkung 

Braun
(3) Sonstige Finanzprodukte

Das E in ESG – oder was ist ökologisch nachhaltig?

Voraussetzung für die Einstufung einer Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig ist, dass diese einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer der festgelegten globalen Umweltziele leistet. Diese Umweltziele lauten:

  • Klimaschutz,
  • Anpassung an den Klimawandel,
  • nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung,
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Mit reconcept investieren Ihre Kunden dunkelgrün!

Impact Investing – auf die Wirkung kommt es an

Unsere nachhaltigen Investments investieren in den Zukunftsmarkt Erneuerbare Energien und tragen damit zum klimafreundlichen Umbau unserer Wirtschaft bei. Erneuerbare Energien kommen eine Schlüsselrolle beim globalen Klimaschutz zu. Der Ausbau von Solar- Wind- und Wasserkraft trägt konkret dazu bei, die umweltpolitischen Ziele der EU – den European Green Deal – voranzubringen. Impact Investing ist unsere Antwort auf die große Herausforderung des Klimawandels.

Impact Investing: Was nachhaltig ist, hat langfristig Bestand
Wir schaffen Angebote für Kapitalanleger, die mit ihrem Geld einen aktiven Beitrag zum Schutz und Erhalt der Umwelt leisten wollen. Allein unser Windenergie-Portfolio spart jedes Jahr 50.000 Tonnen an CO2 ein. Gleichzeitig investieren Ihre Kunden in einen Wirtschaftsbereich, der weltweit zu den bedeutendsten Zukunftsbranchen gehört. Der Markt der Erneuerbaren Energien wächst kontinuierlich und bietet attraktive Renditechancen.

TVO: Ihre Pflichten als Berater und Vermittler - was jetzt zu tun ist!

Wie die neue Transparenzverordnung von Ihnen als Berater/Vermittler umzusetzen ist, haben die Vermittlerverbände AfW und Votum gemeinsam erarbeitet und Informationen und konkrete Formulierungsvorschläge sind seit einigen Wochen abrufbar. In der neunseitigen Empfehlung geht es um den Internetauftritt, um die Einbindung von Nachhaltigkeit in die Beratung und die Beratungsdokumentation. Die Verbände empfehlen nachdrücklich, dass auch Berater mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung die Regeln berücksichtigen sollten – obwohl die Verordnung sie nicht explizit erfasst.