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| Pressemitteilungen

reconcept GmbH: Nachhaltigkeit zahlt sich für Anleger weiterhin aus – 4 % bis 6,75 % p.a. Zins mit Erneuerbaren Energien

Die Geschäftsentwicklung der reconcept GmbH, Anbieter und Asset-Manager nachhaltiger Geldanlagen sowie Projektentwickler im Bereich Erneuerbare Energien, verläuft auch im 1. Quartal 2021 sehr positiv. + Starker Umsatzzuwachs mit grünen Vermögensanlagen + Weitere Aufstockung des reconcept Green Bond I geplant + Erfolgreiche Projektentwicklung: Erste Gezeitenkraft-Plattform vom Stapel gelaufen + Messbarer Impact: 54.000 Tonnen CO2-Ersparnis jährlich

| Energiemarkt-News

reconcept führt weitere Vermögensanlage planmäßig an Anleger zurück

Der Hamburger Energie-Experte reconcept hat im Februar die Vermögensanlage „RE10 Genussrecht der Zukunftsenergien“ zu einem erfolgreichen Abschluss geführt. Die 540 Investoren erhielten fristgerecht die Rückzahlung des Nominalkapitals (7,6 Mio. Euro) samt der letzten Zinszahlung für 2020 in Höhe von 6,5 % p.a. Der Gesamtmittelrückfluss eines Anlegers, der die Vermögensanlage zum 1. Juli 2016 gezeichnet hat, beträgt 129,25 Prozent vor Steuern bei einer Laufzeit von 4,5 Jahren. Am 10. Dezember 2020 lief darüber hinaus die „RE07 Anleihe der Zukunftsenergien – Wind Deutschland“ aus. Die im Freiverkehr der Frankfurter Börse notierte reconcept-Anleihe war mit 5 Prozent jährlich verzinst. Anleger profitierten nach 5 Jahren Laufzeit von einem Gesamtrückfluss von 125 Prozent.

| Interviews

Nachhaltige Energiegewinnung durch die Kraft der Gezeiten

reconcept-Geschäftsführer Karsten Reetz im Interview Erzählen Sie uns mehr über die kanadische Bay of Fundy, das Konzept des RE16-Beteiligungsangebots und wie so ein Gezeitenkraftwerk eigentlich genau funktioniert und ob diese eine Gefahr für die Meeresumwelt bedeuten. Zudem: Was müssen Anleger bei der Zeichnung des RE16 Meeresenergie Bay of Fundy genau beachten?

| Energiemarkt-News

Offen nachhaltig: Mit reconcept TVO-konform beraten und vermitteln

Neue Informationspflichten auch für Finanzvermittler: Am 10. März 2021 hat für die Finanz- und Fondswelt eine neue Ära begonnen – mit dem Inkrafttreten der europäischen TVO-Verordnung zu „nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“. Die EU nimmt damit Emittenten wie Finanzberater in die Pflicht. Dargestellt werden muss nun, wie nachhaltig ein Finanzprodukt ist bzw. ob eventuelle Nachhaltigkeitsrisiken damit verbunden sind.