Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
reconcept GmbH
ABC-Straße 45
20354 Hamburg
Hamburg
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
reconcept GmbH ist ein Projektentwickler und Asset Manager für Erneuerbare-Energien-Projekte und gleichzeitig ein Anbieter nachhaltiger Geldanlagen (Green Bonds) für Privatanleger und Partner. Das Unternehmen plant, entwickelt und realisiert Photovoltaik-, Wind-, Wasser- und Gezeitenkraft-Projekte sowie Energiespeicherlösungen in Deutschland, Finnland und Kanada. reconcept verbindet Energieprojekte mit Kapital: Über grüne Anleihen und Investments können Anleger direkt in den Ausbau erneuerbarer Energien investieren, während reconcept die Finanzierung, Entwicklung und das Management dieser Projekte übernimmt.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Die reconcept GmbH entwickelt und realisiert Projekte im Bereich erneuerbarer Energien über den gesamten Projektlebenszyklus hinweg. Das Unternehmen identifiziert geeignete Standorte, plant und genehmigt Solar-, Wind-, Wasser- und Speicherprojekte, organisiert deren Finanzierung – unter anderem über nachhaltige Kapitalanlagen wie Green Bonds – und steuert anschließend Bau, Inbetriebnahme und Betrieb der Anlagen. Zusätzlich übernimmt reconcept das kaufmännische und technische Asset Management und sorgt für einen langfristig wirtschaftlichen Betrieb der Projekte.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar. Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei: Einige Videoinhalte verfügen nicht über Untertitel. Einige Bild-Elemente (img) auf der Website sind derzeit noch nicht mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen, insbesondere wenn sie alleiniger Bestandteil eines Links sind. Einige Formularelemente und Schaltflächen haben keinen für Screenreader zugänglichen Namen. Leere Anker-Elemente ( ohne Inhalt oder Name/ID) auf mehreren Seiten erschweren die Navigation für assistive Technologien. Text-Elemente, insbesondere Texte auf farbigen Flächen, weisen an mehreren Stellen unzureichenden Kontrast auf (unterhalb des Mindestverhältnisses 4,5:1), was die Lesbarkeit für Personen mit Sehbeeinträchtigungen einschränkt.
Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung - Umsetzungsfristen
Die reconcept GmbH plant die Anpassung der betroffenen Formularelemente, Schaltflächen, um vollständige Screenreader-Kompatibilität zeitnah herzustellen. Videoinhalte werden zukünftig mit Untertiteln und Bild-Elemente werden zeitnah mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen. 2 / 4Kontrastschwache Text-Elemente sollen farblich angepasst werden, um den Mindestkontrast zu erfüllen.
Ein genauer Zeitplan für die Umsetzung aller Maßnahmen liegt derzeit nicht vor, die Optimierung der Barrierefreiheit wird jedoch kontinuierlich verfolgt.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 29.09.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 29.09.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Telefon: + 49 (0) 391 567 6970
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de
Informationen zur aktuellen Adresse des MLBF finden Sie hier: