Windenergie ist die Stütze der Energiewende Deutschlands: Sie ist schon heute unsere größte Stromquelle. Doch ihr Ausbau kam in den letzten Jahren nur schleppend voran und liegt deutlich hinter den Plänen zurück. Zugleich wird der Strombedarf in den kommenden Jahren durch Elektrifizierung von Verkehr und Wärme sowie Digitalisierung und den damit verbundenen Rechenzentren steigen.
Die Politik hat dies erkannt und Maßnahmen ergriffen, um den Windenergieausbau voranzutreiben:
- Ausweisung von Windvorranggebieten: Bis 2027 muss jedes Bundesland gemäß Windenergiebeschleunigungsgesetz (WindBG) ein Prozent seiner Fläche, bis 2032 zwei Prozent als sogenanntes Windvorranggebiet ausweisen. Hier dürfen vorrangig Windenergieanlagen gebaut werden.
- Ausweisung von Beschleunigungsgebieten: Mit Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III in deutsches Recht werden Genehmigungsverfahren seit 2024 in bestimmten Gebieten beschleunigt. Konkret betrifft dies Flächen, wo bereits umfassende Prüfungen auf Planebene erfolgt sind. Windenergieanlagen in Beschleunigungsgebieten sind in deutlich kürzerer Zeit genehmigungsfähig.
- Vereinfachtes Genehmigungsverfahren gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG): Die Errichtung von Anlagen, die mehr als 50 Meter hoch sind (heute Standard), unterliegt den Vorgaben des BImSchG. Hier ist seit 2024 ein vereinfachtes Verfahren möglich, wenn weniger als 20 Anlagen zu genehmigen sind und eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht notwendig ist. Der wesentliche Unterschied zum förmlichen Verfahren: Die Beteiligung der Öffentlichkeit entfällt.
- Zusätzliche Ausschreibungsmenge: Gemäß Klimaschutzprogramm 2026 werden zusätzlich 12 GW Leistung für Windenergie an Land ausgeschrieben, wovon 5.000 MW allein auf das Jahr 2026 entfallen. Diese Anlagen können eine Einspeisevergütung gemäß EEG erhalten. Ziel ist es, den geplanten Zubau von 115 GW Windenergie an Land bis 2030 zu erreichen.
Was das für die Projektentwicklung bedeutet
Reichen diese regulatorischen Anpassungen, um das Ausbauziel für Windenergie nicht zu gefährden? Klar ist: Die Entwicklung von Erneuerbaren Energien besteht aus vielen einzelnen Puzzleteilen. Potenzielle Standorte müssen analysiert und Gespräche mit den Eigentümern und Gemeinden geführt werden. Nach erfolgter Genehmigung geht es weiter mit der Bauplaung, die unter anderem die konkrete Netzanschlussplanung und die Frage der Stromvergütung umfasst.
Eine sorgfältige Planung, ein gutes Netzwerk und nicht zuletzt ein holistischer Blick auf die tatsächlichen Bedarfe sind unabdingbar für den Projekterfolg!
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