Schritt 3 in der Projektentwicklung
Als Projektentwickler bei reconcept ist es meine Aufgabe, die vielfältigen Prozesse und Herausforderungen der Entwicklung eines Solarparks zu managen. Ein weisender Schritt in diesem Prozess ist der sogenannte Aufstellungsbeschluss.
Mein Name ist Alois Rogge und ich möchte Ihnen heute einen Einblick in diesen ersten großen Meilenstein bei der Enstehung eines Solarparks geben.
Der Aufstellungsbeschluss ist der Moment, in dem die Gemeinde offiziell erklärt, dass sie gewillt ist, einen Bebauungsplan aufzustellen, um die Nutzung einer bestimmten Fläche für einen Solarpark zu ermöglichen. Man könnte sagen, es ist wie ein „Grünes Licht“ von der Gemeinde, das uns signalisiert, wir können mit der weiteren Planung fortfahren.
Obwohl der Aufstellungsbeschluss rechtlich nicht zwingend erforderlich ist, hat er für die Realisierung eines Solarparks eine enorme Bedeutung. Er zeigt uns, dass die Menschen vor Ort hinter dem Projekt stehen – eine wichtige Voraussetzung, um unser Solarpark-Vorhaben umzusetzen.
Der Aufstellungsbeschluss findet in der frühen Phase der Projektentwicklung statt, nachdem die Standort- und Potenzialanalyse positiv verlaufen sind – die technische und wirtschaftliche Machbarkeit also steht. Zu diesem Zeitpunkt haben wir bereits intensive Gespräche mit den Flächeneigentümern geführt und in der Regel die Fläche auch bereits gesichert.
Der Prozess beginnt damit, dass wir unsere Projektidee dem Gemeinderat vorstellen. Unser Antrag enthält alle wichtigen Informationen über das geplante Projekt, darunter technische Details, die umweltfreundliche Gestaltung der Anlage und die wirtschaftlichen Vorteile für die Gemeinde. In diesem Stadium arbeiten wir eng in unserem interdisziplinär aufgestellten Team zusammen, um sicherzustellen, dass unser Antrag gründlich und nachhaltig ist.
Unsere Vorlage zum Aufstellungsbeschluss für den Solarpark, inklusive grober Planungszüge, reichen wir bei den Vertretern der Gemeinde – dem Bürgermeister und den Gemeinderäten – ein. Diese diskutieren und entscheiden dann, ob sie den Aufstellungsbeschluss unterstützen wollen. Ihre Zustimmung ist essenziell für den Fortschritt des Projekts.
Bei diesem Prozess kommt uns zugute, dass unser Projektentwicklungsteam einen engen Kontakt mit der Gemeindevertretung vor Ort pflegt. Über kurze Kommunikationswege können wir schnell auf Fragen und Bedenken reagieren und unseren Antrag an die örtlichen Gegebenheiten und Anforderungen anpassen. Das schafft Vertrauen und erleichtert die Zusammenarbeit mit der Gemeinde – ein entscheidender Faktor für den Erfolg unseres Vorhabens.
Lassen Sie mich Ihnen ein konkretes Beispiel aus meiner Arbeit bei reconcept geben. Eines unserer aktuellen Solarprojekte liegt in einer ländlichen Gemeinde auf Rügen. Nachdem wir dort die geeignete Fläche identifiziert, die Potenzialanalyse abgeschlossen und die Fläche über einen Pachtvertrag gesichert hatten, bereiteten wir unseren Antrag für den Aufstellungsbeschluss vor.
Wir präsentierten unser Projekt den Gemeindeverantwortlichen und betonten die Vorteile für die Region: saubere Energie, neue Arbeitsplätze und zusätzliche Einnahmen durch Pachtverträge und Steuern. Besonders wichtig war es uns, die Themen der Gemeindeverantwortlichen, der Anwohner und der Behörden ernst zu nehmen. In einer offenen Versammlung stellten wir unser Projekt vor, beantworteten Fragen und nahmen Anregungen in unser Konzept mit auf.
Der entscheidende Moment kam, als der Gemeinderat zusammenkam, um über unseren Antrag zu beschließen. Zuvor hatte der Bauausschuss der Gemeinde das Bauvorhaben geprüft und empfohlen. Schließlich stimmte der Rat mit großer Mehrheit für den Aufstellungsbeschluss. Das positive Votum war für uns der Startschuss, mit der detaillierten Planung des Solarparks zu beginnen.
Der Aufstellungsbeschluss mag rechtlich nicht gefordert sein, doch in der Praxis ist er für uns in der Projektentwicklung ein zentraler Meilenstein. Er gibt uns die notwendige Sicherheit und das Vertrauen der Gemeinde, dass unser Projekt vor Ort Anklang gefunden hat.
Mit dem Aufstellungsbeschluss in der Tasche können wir nun in die nächste Phase der Projektentwicklung einsteigen: die Erstellung des Bebauungsplans, der die Rahmenbedingungen für den Solarpark festlegt. Es ist der Moment, in dem unser Vorhaben konkret wird – ein Vorhaben, das dazu beiträgt, unsere Energiezukunft nachhaltig und sauber zu gestalten und das mit gleichzeitiger Wertschöpfung für die Gemeinde.