Schritt 4 / Teil 1 in der Projektentwicklung
Heute sprechen wir mit unserer Kollegin Lan-Marie Seilert, Projektentwicklerin bei reconcept, über den ersten Teil im vierten Schritt in der Entwicklung von Solarparks: das Bauleitplanverfahren mit Aufstellung des Bebauungsplans (B-Plan).
Wissenswertes zum Teil 2 im Bauleitplanverfahren: der Flächennutzungsplans (F-Plan) – hier entlang.

Lan-Marie Seilert: Natürlich! Das Bauleitplanverfahren ist ein entscheidender Schritt, das sicherstellt, dass unser Solarparkprojekt mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde übereinstimmt und alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Es handelt sich dabei um ein formelles Verfahren, in dessen Zuge der Bebauungsplan erstellt und beschlossen werden kann. In der Regel findet dazu im Parallelverfahren eine Abänderung des Flächennutzungsplans statt (mehr dazu: Bauleitplanverfahren – Teil 2: Flächennutzungsplan)
Klar, gern. Der erste Schritt im Bebauungsplanprozess ist die Einleitung der Planung. Hier geht es darum, die städtebauliche Entwicklung eines bestimmten Gebiets zu regeln. Der Bebauungsplan legt dabei fest, wie die Flächen baulich genutzt werden können, welche Art von Bebauung erlaubt ist, und welche weiteren Regelungen gelten. Dieser Schritt ist entscheidend, um sicherzustellen, dass das Projekt nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern auch im Einklang mit den lokalen Planungen und Bedürfnissen ist.
Wie geht es nach der Initiierung des Bebauungsplans weiter?
Es wird ein Vorentwurf des Bebauungsplans erstellt. Dieser Vorentwurf ist das erste Konzept, das dann unter frühzeitiger Einbeziehung der Gemeindevertretung und lokaler Behörden und Organisationen, u.a. aus dem Natur- und Artenschutzbereich, gemeinsam weiterentwickelt wird. In diesem Stadium informieren wir oftmals auch schon die Nachbarschaft über das Vorhaben und geben ihnen die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen abzugeben. Für unsere Anlagenkonzeption ist es wichtig, alle relevanten Meinungen und Informationen frühzeitig zu kennen.
Die eingegangenen Stellungnahmen werten wir aus. Falls notwendig, werden entsprechende Anmerkungen in den Entwurf des Bebauungsplans übernommen und seitens von Behörden geforderte Gutachten erstellt. Danach setzen wir den Planentwurf inklusive einer ausführlichen Begründung und einem Umweltbericht auf. Dieser überarbeitete Entwurf wird dann erneut der Gemeindevertretung und den Behörden zur Verfügung und zur Abstimmung gestellt. Im Anschluss kann es zu weiteren Stellungnahmen kommen, die wiederum ausgewertet und in den Bebauungsplan integriert werden. Der finale Bebauungsplan wird dann durch einen Satzungsbeschluss des Gemeinderats offiziell verabschiedet. Dies bildet die Grundlage für die erforderlichen Baugenehmigungen zur Errichtung unserer Anlagen.
Der städtebauliche Vertrag ist ein wichtiger Aspekt, der nach dem Aufstellungsbeschluss und vor dem Bebauungsplan aufgesetzt und unterzeichnet wird. Dieser Vertrag wird zwischen der Gemeinde und uns als Projektentwickler geschlossen. Er verpflichtet uns zur Erfüllung bestimmter städtebaulicher Leistungen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen können. Dazu gehören beispielsweise Infrastrukturmaßnahmen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in die Natur oder unmittelbare Beiträge zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur vor Ort. Der städtebauliche Vertrag ist ein integraler Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens und hilft, die zusätzlichen Gemeinwohlinteressen zu sichern.
Vielen Dank für den Einblick in diesen Teil des Bebauungsplanverfahren – und die Erkenntnis, wie wichtig eine transparente und partizipative Vorgehensweise für die abschließende Genehmigung ist.
