Schritt 4 / Teil 2 in der Projektentwicklung
In der Projektentwicklung eines Solarparks ist der Flächennutzungsplan (F-Plan) ein entscheidender Aspekt, damit das Recht besteht, einen Solarpark auf einer vorgesehenen Fläche zu realisieren.
Der Antrag auf Aufstellung des F-Plans findet im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans (Bauleitplanverfahren – Teil 1) statt.
"Der Flächennutzungsplan ist wie eine Landkarte, die zusätzlich die jeweilige Nutzung der einzelnen Flächen im Gemeinde- oder Stadtgebiet ausweist. Dieser Plan legt fest, welche Flächen wofür genutzt werden können bzw. was wo gebaut werden darf – ob Wohngebiete, Gewerbe oder eben Solarparks.
In der Regel weisen die vorhandenen Flächennutzungspläne der Gemeinden keine Nutzung für PV-Freiflächenanlagen aus. Wir als Projektentwickler müssen daher zunächst einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans für den Solarpark stellen. Dieser Antrag erfolgt beim Gemeinderat im Parallelverfahren zum Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplans. Durch dieses gleichzeitige Vorgehen beschleunigen wir den Prozess und stellen sicher, dass beide Pläne optimal aufeinander abgestimmt sind.
Wie beim Bebauungsplan berät der Gemeinderat auch über unseren Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans und stimmt diesem per Feststellungsbeschluss zu.
Der beschlossene Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind das Herzstück, auf dessen Basis die finale Genehmigung für den Bau erfolgen kann."