Schritt 2 in der Projektentwicklung
Zu den ersten Schritten einer Entwicklung eine Solarparks gehört der Nutzungsvertrag (häufig auch Pachtvertrag genannt) und damit die Sicherung einer Fläche zur Nutzung von Photovoltaik. Nur ein wirksamer Vertrag mit dem oder den Eigentümer/n einer Fläche bietet eine langfristige Planungssicherheit und ist die Voraussetzung für den späteren reibungslosen Betrieb eines Solarparks.
Maren Beneke: Im Nutzungsvertrag regeln die vertragsschließenden Parteien ihre jeweiligen Rechte und Pflichten. Zu den Pflichten des Flächeneigentümers gehört, dass er dem Projektentwickler die Installation, Unterhaltung und den Betrieb der PV-Anlage sowie die Einspeisung des erzeugten Stroms auf der betreffenden Freifläche gestattet. Der Nutzer hat die Pflicht, dem Flächeneigentümer dafür das vereinbarte Vergütung zu zahlen.
Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Nutzungsvertrages gehören natürlich detaillierte Informationen zum geplanten Projekt, zur Freifläche, also zu deren Größe und Lage sowie zur geplanten Nutzungsdauer. Diese Angaben müssen im Nutzungsvertrag vollständig und hinreichend bestimmt geregelt sein. Hierfür stellt reconcept einen Lageplan mit dem Standort der geplanten PV-Anlage.
Darüber hinaus enthält der Nutzungsvertrag häufig detailliertere Regelungen zu verschiedenen Aspekten, die während der Vertragslaufzeit von Relevanz sein können (z.B. Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch zur dinglichen Sicherung).
Der Nutzungsvertrag regelt darüber hinaus die Vertragslaufzeit, Kündigungsregelungen und natürlich auch zentrale wirtschaftliche Eckdaten, wie das Nutzungsentgelt .
reconcept bietet interessierten Flächeneigentümern in der Regel Vertragslaufzeiten von mehr als 20 Jahren an, die bei beidseitigem Interesse auch verlängert werden können. Der Nutzungsvertrag definiert dafür exakte Fristen und Verlängerungsoptionen.
Mit der Zurverfügungstellung einer Freifläche für die Errichtung eines Solarparks können Flächeneigentümer mit hohen, planbaren Einnahmen rechnen – vertraglich und langfristig abgesichert. Das sorgt für eine Ertragssicherheit, mit der sich wirtschaftlich besser planen lässt – und dies ohne eigenen Aufwand. Nach Abschluss des Nutzungsvertrags kümmert sich unser Projektentwicklungs-Team um sämtliche Aufgaben: Von der Projektplanung des Solarparks über den Bau bis hin zu den Verhandlungen mit Dritten wie der zuständigen Gemeinde und dem jeweiligen Netzbetreiber.
Hier gibt es mehrere Optionen: So können sich die Vertragsparteien auf eine Verlängerung des Vertrages einigen oder aber der Grundstückseigentümer ist am Erwerb des auf seinen Flächen stehenden Solarparks interessiert. Grundsätzlich ist zudem stets der Rückbau der PV-Anlage möglich, hierfür ist dann der Projektentwickler verantwortlich. Die abgebaute PV-Anlage kann dann an einem anderen Standort wieder aufgebaut werden und weiterhin Gewinne erwirtschaften.
Auch ein Nutzungsvertrag ist – allgemein formuliert – ein Rechtsgeschäft zwischen zwei oder mehreren Seiten. Man hat als Geschäftspartner die Bedingungen, Rechte und Pflichten miteinander verhandelt und schlussendlich vereinbart. Uns bei reconcept ist dabei von Beginn an eine auf Vertrauen basierende Kooperation wichtig. Der Vertrag muss für beide Parteien passen und dabei sind Weitsicht und Fairness von großer Relevanz. Denn auch wenn vertragen nicht von Vertrag kommt, ist ein Nutzungsvertrag eine wichtige Basis, um langfristig und verlässlich zu kooperieren. Letztendlich haben beide Parteien doch ein gemeinsames Ziel: Flächeneigentümer wie Projektentwickler wollen eine langfristige Planungssicherheit herstellen.